Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.

    Beschreibung

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

    zuständige Stelle

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
    Gebühren: nein

    Gadebusch Industriestraße

    Bus: Gadebusch Industriestraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülltonne

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

    • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

    Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

    Was gehört nicht in den Gelben Sack?

    • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
    • „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
    • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

    Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 11.04.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gelbe Tonne, gelber Sack, Grüner Punkt, gelber Abfall, Containerdienst, Wertstoff, Abfall, Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Metainformation