Verpackungsabfälle: Abholung anmelden

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können die Abholung von Leichtverpackungen (Gelbe Tonne, Gelber Sack) aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn dies angeboten wird.

    Beschreibung

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. In der Gelben Tonne beziehungsweise in dem Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

    Hinweise für Schönberger Land: Spezielle Hinweise: Verpackungsabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage

    zuständige Stelle

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
      Linie:
      • Bus: Gadebusch Industriestraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülltonne

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Was gehört in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

    • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

    Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

    Was gehört nicht in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack?

    • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
    • "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
    • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

    Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Dennoch kann die Abholung kostenpflichtig sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualen System.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Wertstoff, Gelbe Tonne, Müll, Abfall, gelber Sack, Verpackungstonne, Grüner Punkt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation