Verpackungsabfälle: Abholung anmelden

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können die Abholung von Leichtverpackungen (Gelbe Tonne, Gelber Sack) aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn dies angeboten wird.

    Beschreibung

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. In der Gelben Tonne beziehungsweise in dem Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

    zuständige Stelle

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Wakenstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Wakenstädt

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der verschiedenen Annahmestellen abweichen können.

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Voraussetzungen

    Was gehört in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

    • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

    Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

    Was gehört nicht in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack?

    • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
    • „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
    • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

    Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Dennoch kann die Abholung kostenpflichtig sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualen System.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2024

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Abfall, Grüner Punkt, Gelbe Tonne, gelber Sack, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Metainformation