Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        Ansprechpartner

        Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

        Adresse

        Hausanschrift

        Industriestraße 5

        19205 Gadebusch

        Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
        Gebühren: nein

        Gadebusch Industriestraße

        Bus: Gadebusch Industriestraße

        Kein Aufzug vorhanden

        Ist rollstuhlgerecht

        Postanschrift

        Industriestraße 5

        19205 Gadebusch

        Öffnungszeiten

        Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

        Stichwörter

        Abfallbehälter, Mülltonne

        Version

        Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

        Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch erstellt am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

        Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Barth, Kati)

        Stichwörter

        Restmülltonne, Restmüllcontainer, graue Tonne, Hausmüll, Restmüll, Müll, schwarze Tonne

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

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