Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen: Spezielle Hinweise: Restabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

        Adresse

        Hausanschrift

        Industriestraße 5

        19205 Gadebusch

        Parkplätze

        • Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
          Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

        Haltestellen

        • Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
          Linie:
          • Bus: Gadebusch Industriestraße

        Kein Aufzug vorhanden

        Ist rollstuhlgerecht

        Postanschrift

        Industriestraße 5

        19205 Gadebusch

        Öffnungszeiten

        Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

        Kontaktperson

        Stichwörter

        Abfallbehälter, Mülltonne

        Version

        Technisch geändert am 06.10.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 10.04.2024

        Stichwörter

        Restmüll, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmülltonne, schwarze Tonne, Hausmüll, Müll

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de

        Metainformation