Restabfälle: Abholung anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 5
19205 Gadebusch
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
Linie:- Bus: Gadebusch Industriestraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Kundenhotline Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Stichwörter
Abfallbehälter, Mülltonne
Voraussetzungen
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Restmüll, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmülltonne, schwarze Tonne, Hausmüll, Müll
Metainformation
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