Geräte-Altbatterien: beim Entsorgungsträger abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.
Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.
Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.
zuständige Stelle
Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Bützow-Land (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- kostenlos
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Wertstoffhof, Gefährliche Abfälle, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Sonderabfälle, Schadstoffsammelstelle, Sonderabfall, Abfall, gefährlicher Abfall, Gefährliche Stoffe, Schadstoffsammlung, Wertstoff, Müll, Problemabfall, Sondermüll