Papierabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

      Adresse

      Hausanschrift

      Industriestraße 5

      19205 Gadebusch

      Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
      Gebühren: nein

      Gadebusch Industriestraße

      Bus: Gadebusch Industriestraße

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Postanschrift

      Industriestraße 5

      19205 Gadebusch

      Öffnungszeiten

      Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

      Stichwörter

      Abfallbehälter, Mülltonne

      Version

      Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

      Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

      Voraussetzungen

      Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

      Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

      • Zeitungen/Zeitschriften
      • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
      • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
      • Schulmaterial aus Papier
      • Broschüren/Bücher
      • Unbeschichtetes Geschenkpapier
      • Eierkartons
      • Geschenkkartons

      Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

      • Getränkekartons
      • Tapeten
      • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
      • Selbstdurchschreibepapiere
      • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
      • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
      • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
      • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
      • die Abfallgebühren und
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

      Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

      Kosten

      Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

      Version

      Technisch erstellt am 08.04.2024 (von: Barth, Kati)

      Technisch geändert am 09.04.2024 (von: Barth, Kati)

      Stichwörter

      Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiertonne

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

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