Papierabfälle: Abholung anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Hinweise für Gadebusch: Leistungsbeschreibung
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Gebühren: nein
Gadebusch Industriestraße
Bus: Gadebusch Industriestraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Industriestraße 5
19205 Gadebusch
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Stichwörter
Abfallbehälter, Mülltonne
Voraussetzungen
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
- Zeitungen/Zeitschriften
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
- Schulmaterial aus Papier
- Broschüren/Bücher
- Unbeschichtetes Geschenkpapier
- Eierkartons
- Geschenkkartons
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
- Getränkekartons
- Tapeten
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
- Selbstdurchschreibepapiere
- Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
- Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
- Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
- die Abfallgebühren und
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiertonne
Metainformation
- Ursprungsportal: Papierabfälle: Abholung anmelden
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