Bioabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Für Lübtheen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

    Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

    • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
    • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
    • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
    • Brot- und Backwarenreste
    • Eierschalen
    • Federn
    • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
    • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
    • Haare
    • Heu, Stroh (kleine Mengen)
    • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
    • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
    • Käsereste, einschließlich Naturrinde
    • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
    • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Milchproduktreste
    • Nussschalen
    • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
    • Salatreste, Salatabfälle
    • Schnittblumen
    • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
    • Teebeutel, Teereste

    Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
    • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
    • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
    • Glas
    • Geschenkband
    • Gummiartikel
    • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
    • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kehricht
    • Keramik, Porzellan
    • Kerzenreste
    • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
    • Kohlepapier
    • Lederreste
    • Medikamente
    • Möbelholz
    • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
    • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Putzlappen und -tücher
    • Ruß
    • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
    • Spanplattenholz
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapeten
    • Teppichböden
    • Textilien
    • Ton, Keramik, Glas, Metall
    • Verbandmaterial
    • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
    • Watte, Wattestäbchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen oder Containerdienste),
    • Abfallgebühren,
    • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
    • die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit).

    Bei einer Pflicht-Biotonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. In den meisten Fällen können Sie eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen, wenn Sie die Bioabfälle auf Ihrem Grundstück kompostieren können.

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Biomüll, braune Tonne, Abfall, Müll, Wertstoff, Biotonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de