Bioabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Schönberger Land: Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage

    Kommunale Grünschnittannahmestellen
    Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.

    Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswärtige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen.

    Angegebene Öffnungszeiten können abweichen. Bitte vorher beim zuständigen Amt bzw. der Gemeinde informieren!

    Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:

    • Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
    • Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
    • Groß Stieten am Heizhaus
    • Hohen Viecheln an der ehemaligen Deponie
    • Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend

    Amt Gadebusch:

    • Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)


    Amt Klützer Winkel:

    • Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
    • Bauhof der Stadt Klütz (März bis Oktober/November , Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr)


    Amt Lützow-Lübstorf:

    • Grambow, Am Kranichplatz (April bis Oktober jeweils 3. und 4. Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
    • Klein Trebbow, Schmiedestraße 2 (März bis November werktags 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
    • Lützow, Pokrenter Straße
    • Pingelshagen Dorfplatz
    • Pokrent, Spielstraße 2 (März und Oktober samstags 08:00 bis 18:00 Uhr)
    • Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr (März bis Oktober werktags 07:00 bis 20:00 Uhr)
    • Seehof Parkweg


    Amt Neuburg

    • Gemeinde Benz (Goldebee)


    Amt Neukloster/Warin

    • Neukloster, Bergstraße Ortsausgang Richtung Nevern
    • Warin, Kompostplatz Kirchtor (März bis November Montag, Mittwoch, Samstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Dezember bis Februar jeden 1. Samstag im Monat von 08:00 bis 16:00 Uhr)

    Amt Rehna:

    • Amtshof Rehna (April bis November Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
    • Schlagresdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum (ganzjährig Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zusätzliche Annahmezeiten nach Aushang)

    Amt Schönberger Land:

    • Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad (April bis November jeweils 2. Mittwoch des Monats)
    • Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg (April bis November jeweils 1. Mittwoch im Monat)
    • Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4 (April bis November jeweils 2x monatlich)


    Private Grünschnittannahmestellen

    Der Landkreis hat mit einigen Firmen Vereinbarungen zur Annahme von Grünschnitt abgeschlossen.

    An folgenden Annahmestellen können Sie - gegen Zahlung eines Entgeltes - Grünschnitt (Bioabfälle) abgeben:

    • Recyclingpark der GER Umweltschutz GmbH, An der B 105, 23936 Neu Degtow
      GER Umweltschutz GmbH
    • Gollan Recycling GmbH, Theodor-Körner-Weg 1, 19209 Rosenhagen (Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr), Tel. 038874 3100
      Gollan Recycling GmbH

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
      Linie:
      • Bus: Gadebusch Industriestraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülltonne

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

    Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

    • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
    • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
    • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
    • Brot- und Backwarenreste
    • Eierschalen
    • Federn
    • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
    • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
    • Haare
    • Heu, Stroh (kleine Mengen)
    • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
    • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
    • Käsereste, einschließlich Naturrinde
    • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
    • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Milchproduktreste
    • Nussschalen
    • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
    • Salatreste, Salatabfälle
    • Schnittblumen
    • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
    • Teebeutel, Teereste

    Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
    • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
    • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
    • Glas
    • Geschenkband
    • Gummiartikel
    • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
    • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kehricht
    • Keramik, Porzellan
    • Kerzenreste
    • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
    • Kohlepapier
    • Lederreste
    • Medikamente
    • Möbelholz
    • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
    • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Putzlappen und -tücher
    • Ruß
    • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
    • Spanplattenholz
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapeten
    • Teppichböden
    • Textilien
    • Ton, Keramik, Glas, Metall
    • Verbandmaterial
    • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
    • Watte, Wattestäbchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schönberger Land: Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung anmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen oder Containerdienste),
    • Abfallgebühren,
    • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
    • die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit).

    Bei einer Pflicht-Biotonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. In den meisten Fällen können Sie eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen, wenn Sie die Bioabfälle auf Ihrem Grundstück kompostieren können.

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Biomüll, braune Tonne, Abfall, Wertstoff, Biotonne, Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation