Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

    Haben Sie die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs verloren, wurde sie gestohlen oder ist sie unleserlich geworden? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs beantragen bei

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit.

    Wenn die Betriebserlaubnis gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Betriebserlaubnis verlieren oder sie zerstört wurde, kann die Zulassungsstelle von Ihnen eine Erklärung an Eides statt verlangen, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Fahrzeug haben, das zu einem durch die Europäische Union (EU) genehmigten Typ gehört und dessen technische Daten nicht mehr vorliegen, müssen Sie eine Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen. Hierfür wird ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes benötigt.

    Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine Typgenehmigung besitzt, müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen. Mit dem Gutachten können Sie die Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    ÖPNV

    S-Bahn: Neu Pampow

    Regionalbahn: Schwerin-Süd

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    ÖPNV

    S-Bahn: Neu Pampow

    Regionalbahn: Schwerin-Süd

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

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    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Stichwörter

    Führerschein

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    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • bei Verlust:
      • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
      • Ausweisdokument der/s Verursachenden
      • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
      • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls Gutachten nach § 21 StVZO

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
    • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann Ihnen die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Wenn Sie die verloren geglaubte Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, müssen Sie das alte Dokument umgehend bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen, wenn Sie diese verloren haben. Das gilt für:

    • Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
    • Fahrräder mit Hilfsmotor
    • Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ersatz nach Verlustanzeige, Diebstahl Betriebserlaubnis, Zulassungsfreie Fahrzeuge, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Betriebserlaubnis, Einzelbetriebserlaubnis, Verlustanzeige, Verlust Betriebserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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