Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ersatz nach Verlustanzeige beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhanden gekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.

    Beschreibung

    Die durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug oder Fahrzeugkombination genehmigten Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde (Ausnahmegenehmigung) nachzuweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhanden gekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle eine Ersatz-Ausfertigung der Urkunde beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Dezernat Dez. 30 - Straßenverkehrszulassungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
    • (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
    • FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ersatz-Ausfertigung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beziehungsweise nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das Bestehen einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Auf Ihren Antrag und die Erklärung, dass die Urkunde verloren gegangen oder abhandengekommen ist, wird Ihnen eine Ersatz-Urkunde ausgefertigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hat die zuständige Stelle über Ihren Antrag entschieden, können Sie gegen die ausgefertigte Ersatz-Ausnahmegenehmigung oder gegen deren Nichtausstellen Widerspruch einlegen. Hilft die Behörde Ihrem Widerspruch nicht ab und erlässt einen Widerspruchsbescheid, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Ausfertigung schriftlich beantragen.
    • Der Antrag ist kurz zu begründen.
    • Sofern der Antrag vollständig ist, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag, fordert gegebenenfalls Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfungsergebnis die Ersatz-Ausfertigung und erhebt die Auslagen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Nach § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr trägt der Antragsteller Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge, die auf seinen besonderen Antrag erteilt werden. Für die Berechnung der Schreibauslagen gilt Nummer 31000 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English