• Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)

Immissionsschutz: Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur geplanten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5

Ansprechpartner

Abteilung STALUMM 5

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 6

18246 Bützow

Hausanschrift

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Kontakt

Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Kosten

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.: Verwaltungsgebühr ab 100.0 EUR bis 4500.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine geplante störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2025

Version

Technisch erstellt am 08.04.2024

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Betriebsstätte, 12 BImSchV, Störfall-Verordnung, BImSchV, Domino-Effekt, Bundes-Immissionsschutzgesetz, störfallrelevant, BImSchG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021