Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte: Änderungen melden

    Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben? Dann müssen Sie wesentliche Änderungen vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Die Anzeigepflicht gilt für alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betrieben werden.

    Eine wesentliche Änderung ist jede:

    • Änderung, die nach der Beurteilung durch die zuständige Behörde erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben kann
    • Änderung der Nennkapazität, die bei Anlagen
      • der Nummern 1.1, 1.3, 9.2 oder 11.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 25 t/a oder weniger,
      • der Nummern 4.1 bis 4.5, 8.1, 9.1, 10.1, 10.2, 12.1 oder 14.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 15 t/a oder weniger,
      • der Nummern 2.1, 5.1, 7.2, 13.1 oder 15.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 10 t/a oder weniger,
      • der Nummer 16.1 bis 16.4 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 500 t/a oder weniger

    zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 25 Prozent führt.

    Änderung der Nennkapazität, die zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 10 Prozent führt.

    zuständige Stelle

    Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Abteilung Abt.5

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Vollständige Anzeige mit den für die Anlage maßgeblichen Daten.

    Voraussetzungen

    Sie planen eine wesentliche Änderung an einer von Ihnen betriebenen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige mit den für die Anlage maßgeblichen Daten bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige vor Durchführung der wesentlichen Änderung für die Anlage einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2024

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Stichwörter

    Bundes-Immissionsschutzgesetz, Anhang II, Lösemittelverbrauch, genehmigungsbedürftige Anlage, Emissionsquelle, TA Luft, Betrieb, Inbetriebnahme, BImSchG, Schadstoffemission, Betreiber, Anlage, BImSchV, Emission, Schwellenwert, Anhang I, Tätigkeit, Betriebseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021