Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage: Inbetriebnahme anzeigen

    Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

    Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

    zuständige Stelle

    Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte - als untere Immissionsschutzbehörden

    Ansprechpartner

    Abteilung Abt.5

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
    • Lageplan

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Ihre Anlage überquert oder liegt
      • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
      • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
      • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 100.0 EUR bis 2250.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Spannung, Inbetriebnahme Niederfrequenzanlage, Niederfrequenzanlage, Erdkabel, Meldung, Datenblatt, Hochspannungsmasten, elektromagnetische Felder, Inbetriebnahme Gleichstromanlage, Kilovolt, Gleichstromanlage, Leitungen, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021