Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

    Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

    Beschreibung

    Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.

    Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Fachbereich Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 13:00 - 15:00 Uhr Di. 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 10:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 171 1762120

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59355

    E-Mail: prosabi@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Mindestalter von 18 Jahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.

    Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 25.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de