Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Eichung von Messgeräten: Durchgeführte Instandsetzung melden

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Eichbehörde

    Ansprechpartner

    Eichdirektion Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Güterbahnhof 23

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Augustastraße 30

    17033 Neubrandenburg

    Außenstelle Neubrandenburg

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllte Benachrichtigung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für eine Instandsetzermeldung ist, dass die zuständige Behörde einem Betrieb (Instandsetzer) auf Antrag die Befugnis erteilt hat, Messgeräte instand zu setzen und dies durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen. Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    Kosten

    Durch die Instandsetzerbenachrichtigung entstehen keine Kosten.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Eichdirektion Nord Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 12.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Instandsetzermitteilung, Instandsetzung durchführen, Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung melden, Information über Instandsetzung, Messgerät

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)