Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

    Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beantragen

    ​​Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. ​ 

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. 

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
    • Zeugnis über staatliche Prüfung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)  
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie: 

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben, 

    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt 

    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind, 

    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. 

    Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Dokumente

    Eingehend

    Promotionsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Aktuelle ärztliche Bescheinigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeugnisse

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Bezeichnung: Zeugnis über die bestandene Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der Staatsangehörigkeit

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Diplomurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lebenslauf (tabellarisch)

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Geburtsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Psychologischer Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutin, Psychotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)