Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen
Wenn Sie in Deutschland den zahnärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Beschreibung
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen.
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.
Fristen
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Dokumente
Eingehend
Aktuelle ärztliche Bescheinigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeugnisse
Dokumenttyp: Zeugnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Diplomurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lebenslauf (tabellarisch)
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Geburtsurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis der Staatsangehörigkeit
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Promotionsurkunde
Dokumenttyp: Urkunde
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Zahnarzt, Zahnärztin, Zahnmedizin, Zahnheilkunde