Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungserlaubnis für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Kontaktperson
Frau D. Lenk (Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
E-Mail: D.Lenk@nordwestmecklenburg.de
Herr T. Gierke (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten S, Grundsatzsachbearbeiter, stellvertretende Fachgebietsleitung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83234
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3234
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Ahrens (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten C-J)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3239
Fax: +49 3841 3040-83239
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr L. Bastian (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr V. Fischer (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten B, N-O, R, T-U)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3247
Fax: +49 3841 3040-83247
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Saß (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten K-M)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3235
Fax: +49 3841 3040-83235
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr D. Schubert (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten A)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-87036
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-7036
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr B. Warthun (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten V-Z)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3246
Fax: +49 3841 3040-83246
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau E. Grewe (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Lässig (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83242
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3242
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Starke (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Zipro (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83237
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3237
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Bock (Fachassistenz in der Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83243
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3243
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt, mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
- Studienbescheinigung
- Integrationskurse
- Berufssprachkurse
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
- Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter
Voraussetzungen
Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt
- ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
- Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
- in Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 4a Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 82 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
- Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei
- Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und zu Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen (AAH - ARB 1/80)
- § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 53 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
- Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
- Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
- Die Ausländerbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.
Fristen
Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate
Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis 98,00 EUR
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2023
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Auflage, Asylberechtigter, Flüchtling, Schutzberechtigter, Schutzberechtige, Blaue Karte, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Arbeitgeber ändern, Nebenbestimmung, Wechsel des Arbeitgebers, Aufenthaltstitel, Auflage löschen, Asylberechtigte, Beschäftigung ändern, Auflage aufheben