Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Weitere Betriebsstätte anmelden
Sie können hier Ihre weitere Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.
Beschreibung
Sie sind bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte anmelden?
Mithilfe des PDF-Formulars können Sie weitere Betriebsstätten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu anmelden.
zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Postanschrift
50656 Köln
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
- Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice mit einer weiteren Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Postalisch:
- Öffnen Sie das unten verlinkte PDF-Formular
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Kosten
Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenlos. Die Höhe der Beiträge für Unternehmen und Institutionen, können Sie auf folgender Webseite einsehen:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023