Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme

    Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

    Sie haben ein Kampfmittel entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Fund um Munition handelt? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde.

    Beschreibung

    Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.

    Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.

    Für die Polizei ist es wichtig zu wissen:

    • WER sind Sie?
    • WAS haben Sie möglicherweise gefunden?
    • Vielleicht haben Sie mit Ihrem Handy ein Foto gemacht und können diese der Polizei schicken?
    • WANN haben Sie die Munition gefunden?
    • WO / WOBEI haben Sie das Kampfmittel entdeckt und WO können Sie sich mit der Polizei zu treffen, um den Gegenstand zu zeigen.

    Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

    zuständige Stelle

    Polizei und örtliche Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Polizei Notrufnummer 110

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 110

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • kein Rechtsbehelf möglich

    Verfahrensablauf

    Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?

    Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.

    Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?

    Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.

    Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

    Kosten

    • kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Fund eines möglichen Kampfmittels nicht melden, so setzen Sie sich und anderen Personen einer hohen Gefahr aus. Möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Stichwörter

    Patrone, Munition, Kampfmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de