Luftfahrthindernisse: Genehmigung zur Errichtung beantragen
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.
Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.
Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab.
Im Bauschutzbereich von großen Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe.
Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:
- im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
- bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen.
Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zur Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.
Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben zu:
- Art des Luftfahrthindernisses
- Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
- Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
- Errichtungsdatum und
- bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
- Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
- Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite
Formulare
Voraussetzungen
- Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
- Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
- wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
- falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Nummer 14 Abschnitt V der Anlage 1 zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
- Laden Sie das Formular online herunter oder nutzen Sie direkt den Onlinedienst.
- Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.
- Per Post oder Onlinedienst erhalten Sie dann die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 2 Monate (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse)
Genehmigungsfiktion: 2 Monate (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat)
Bearbeitungsdauer
2 Monate ((maximal))
Kosten
Gebühr ab 70.0 EUR bis 5000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 31.01.2025
Stichwörter
Luftfahrthindernis, Bau, Bodenvertiefungen Genehmigung, Skybeamer, Kran, Genehmigung von Luftfahrthindernissen, Anlagen errichten, Baugerät, Geräte errichten, Bäume errichten, Freileitungen errichten, Flughafensicherheit, sicherer Luftraum, Errichtung von Luftfahrthindernissen, Bauschutzbereich, Genehmigung Luftfahrthindernis, Flughafen, Luftrechtliche Genehmigung, Mast