Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

    Luftfahrthindernisse: Genehmigung zur Errichtung beantragen

    Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.

    Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.

    Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab.

    Im Bauschutzbereich von großen Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe.

    Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:

    • im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
    • bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen.

    Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zur Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.

    Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Angaben zu:
      • Art des Luftfahrthindernisses
      • Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
      • Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
      • Errichtungsdatum und
      • bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
    • Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
    • Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
      • Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
      • wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
      • falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
    • Laden Sie das Formular online herunter oder nutzen Sie direkt den Onlinedienst.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.
    • Per Post oder Onlinedienst erhalten Sie dann die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 2 Monate (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse)

    Genehmigungsfiktion: 2 Monate (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat)

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate ((maximal))

    Kosten

    Gebühr ab 70.0 EUR bis 5000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Luftfahrthindernis, Bau, Bodenvertiefungen Genehmigung, Skybeamer, Kran, Genehmigung von Luftfahrthindernissen, Anlagen errichten, Baugerät, Geräte errichten, Bäume errichten, Freileitungen errichten, Flughafensicherheit, sicherer Luftraum, Errichtung von Luftfahrthindernissen, Bauschutzbereich, Genehmigung Luftfahrthindernis, Flughafen, Luftrechtliche Genehmigung, Mast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021