Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

    Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

    Mindestens 2 Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfrei gestellten baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

    Die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht ergeben sich aus dem Abstand des Objektes zu Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze oder Flughäfen) sowie der Höhe des Objektes in Metern über Grund und in Metern über Normal Null. Im Bauschutzbereich von Flugplätzen (1,5 km Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt) sind alle Anlagen, Grabungen, Bäume und Geräte genehmigungspflichtig. Im Bauschutzbereich von großen Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe. Auch außerhalb des Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde.

    Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.

    zuständige Stelle

    Luftfahrtbehörde

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Zauber, Carola)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Angaben zu Art des Luftfahrthindernisses, Standort (geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84), Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
    • Skizze/Ansichtszeichnung des Hindernisses
    • Lageplan/topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses (zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite)

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Genehmigungspflicht auf Grund der Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
    • Genehmigung, wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
    • Genehmigung, falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.

    Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb von 2 Monaten, ob die Genehmigung erteilt werden kann. Sie erhalten innerhalb von 2 Monaten die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Wenn die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb dieser Frist die Genehmigung nicht ablehnt oder diese Frist nicht verlängert, gilt die Genehmigung ebenso als erteilt.

    Fristen

    • Antragsfrist: 2 Monate vor Beginn der Errichtung
    • Eintritt einer Genehmigungsfiktion: 2 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat

    Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 2 Monate (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse)

    Genehmigungsfiktion: 2 Monate (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat)

    Bearbeitungsdauer

    • 2 Monate

    2 Monate

    Kosten

    • Gebührenrahmen: 70 - 5.000 Euro

    Gebühr ab 70.0 EUR bis 5000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

    Weitere Informationen

    Eine unverbindliche Vorprüfung Ihres Vorhabens in Bezug auf Flugsicherungseinrichtungen können Sie über die Website des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vornehmen:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 05.09.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Bau, Flughafensicherheit, Flughafen, Kran

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)