• Wardow (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Gehwegüberfahrten Herstellung

Gehwegüberfahrt beantragen

Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

Beschreibung

Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Wardow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
    • Schriftlich
  • Nachweise
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskataster
    • Fotos der Örtlichkeit
    • Flurkarte (optional)

Voraussetzungen

  • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
  • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
  • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
  • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
  • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht. Die Herstellung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Herstellung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

  • Sie beantragen die Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Sobald der Antrag vorliegt wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt herstellen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
  • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
  • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

  • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

  • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
  • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
  • Die Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: mindestens 3 Monate.

Kosten

Kostenhöhe (variabel): von 50,00 EUR bis 800,00 EUR

Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches eine Baugenehmigung benötigt wird, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
  • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst hergestellt werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
  • Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2025

Version

Technisch erstellt am 16.08.2023

Technisch geändert am 10.03.2025

Stichwörter

Grundstückserschließung, Fußweg, Gehwegüberfahrt, Bürgersteigabsenkung, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Zufahrt, Bürgersteig, Kantstein, absenken, Fußwegabsenkung, Bordstein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021