Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
    • in besonderen Lebenslagen
    • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Sie soll dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
    • in besonderen Lebenslagen
    • für die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Dezernat Inklusionsamt
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 405 - Inklusionsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59004

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge
    • vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • ggfs. Kostenvoranschläge

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

    oder

    • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklu
    • Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Beamtin bzw. Beamter oder Selbstständige bzw. Selbstständiger.
    • Sie gehören zum Personenkreis der schwerbehinderten Menschen oder sind einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

    Sie üben Ihre Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Wochenstunden) aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten in Niedersachsen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das niedersächsische Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

    Berufliche Orientierung: Entsprechende Leistungen befinden derzeit nicht im Leistungskatalog des niedersächsischen Integrationsamtes.

    Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    • Sie beschreiben das Anliegen.
    • Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde oder reichen diese Dokumente nach.
    • Das Inklusionsamt prüft Ihren Antrag.
    • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Inklusionsamt Kontakt mit Ihnen auf.
    • Es ist möglich, dass sich weitere Beteiligte wie der Integrationsfachdienst oder der technische Beratungsdienst bei Ihnen melden.
    • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell auch eine Begehung durch.
    • Das Inklusionsamt übersendet den Bescheid postalisch.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Arbeitsagentur, Integrationsamt, Rehabilitationsträger, Vertrauenspersonen, Integrationsfachdienst, psychosoziale Betreuung, schwerbehindert, Bildungsmaßnahmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de