Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Beschreibung

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

    Zuständigkeit

    Gemeindevertretung oder Kreistag

    Ansprechpartner

    Kreistagsbüro

    Beschreibung

    Das Kreistagsbüro begleitet den Kreistag und seine Fachausschüsse hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung seiner Sitzungen. Es fertigt die erforderlichen Beratungsunterlagen einschließlich der Sitzungsniederschriften und Beschlüsse aus. Ebenso trägt es die Verantwortung für das formelle Zustandekommen von Beschlüssen sowie für deren öffentliche Bekanntmachung.

    Im Auftrag des Kreistages und Landrates werden Anfragen und Anträge der Fraktionen des Kreistages sowie Fragen der Bürgerinnen und Bürger an den Kreistag entgegen genommen.

    Das Kreistagsbüro vermittelt den Kontakt zu den Mitgliedern des Kreistages und ihren Fraktionen.

    Alle Information zu den Sitzungen und Fraktionen finden Sie au unserer Website unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/kreistag.html

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: ja

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Bus: Lindengarten in Wismar


    Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen


    DB und ODEG

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof


    DB

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)