Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Beschreibung

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

    Zuständigkeit

    Gemeindevertretung oder Kreistag

    Ansprechpartner

    Stadt Dargun - Sekretariat

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 6

    17159 Dargun

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB Dargun
      Linie:
      • Bus: Linie 401

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039959 25353

    Telefon Festnetz: 039959 253-0

    E-Mail: info@dargun.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (E-Government-Projekte)

      Telefon Festnetz: 039959 25333

    • Mitarbeiter/in (Sekretariat, Sitzungsdienst)

      Telefon Festnetz: 039959 25310

      E-Mail: info@dargun.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de