Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren. ; Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Apostille, feuerwerk, Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Helmpflicht, Jagd, Jagdkataster, kleiner Waffenschein, Ordnung, Standesamtsaufsicht, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde, Waffen

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014

    Technisch geändert am 11.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    für ein Jagdjahr: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    für zwei Jagdjahre: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Dokumente

    Eingehend

    Einwilligungserklärung

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Versicherungsnachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Nachweis über die gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Jagdschein

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lichtbild

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2023

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, Jagderlaubnis, Jagdausübungsberechtigte, Verlängerung, Jagdausübung, Jäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021