Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Beschreibung
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Silz (Sachgebietsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00
BIC: GENODEF1RLB
Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hamburg
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V
Stichwörter
Stadtwappen, Wappen