Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Beschreibung
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ansprechpartner
Bürgerservice und Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steve Brockmann (Fachbereichsleitung)
Internet
Bankverbindung
Volks- und Raiffeisenbank Rostock
Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock
IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21
BIC: GENODEF1HR1
Ostseesparkasse Rostock
Empfänger: Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21
BIC: NOLADE21ROS
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V
Stichwörter
Stadtwappen, Wappen