Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.
zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Landkreises/der kreisfreie Stadt (nach Wohnsitz)
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung zur Jägerprüfung
- Erklärung, dass der Antragstellende an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen will
- Nachweis 95 Ausbildungsstunden
Voraussetzungen
- Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss der Anmeldung eine Erklärung beifügen, dass er bzw. sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen möchte.
- Nachweis, dass mindestens 95 Ausbildungsstunden bei einer durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Jagdschule absolviert wurden.
- Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 2 Wochen ((spätestens) vor der Prüfung bei der Prüfungsbehörde.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr 225.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 19.07.2024
Stichwörter
Jäger, Jagd, Jägerprüfung, Jagderlaubnis