Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Kleinwüchsige Menschen

    Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

    Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Ahndung ruhender Verkehr / Spielplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gelbensande, Eichenallee
      Linie:
      • Bus: Linie 131
    • Haltestelle: Gelbensande
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038201 500-0

    Fax: 038201 500-99

    E-Mail: info@amt-rostocker-heide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
    Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Kosten

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de