Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Kleinwüchsige Menschen

    Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

    Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Ahndung ruhender Verkehr / Spielplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Gelbensande, Eichenallee

    Bus: Linie 131


    Gelbensande

    Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: Liermann, Sebastian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
    Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Kosten

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Dokumente

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Vorderseite des Personalausweises

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ärztliches Attest

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Fahrerlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)