Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Nowak (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022