Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Kleinwüchsige Menschen

    Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

    Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    allgem. Ordnungsrecht /allgem. Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 20

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2023 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
    Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Kosten

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Dokumente

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Vorderseite des Personalausweises

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ärztliches Attest

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Fahrerlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)