Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Grevesmühlen-Land (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Hagenow-Land (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Mönchgut-Granitz (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Penzliner Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ribnitz-Damgarten (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Graal-Müritz
- Greifswald
- Grevesmühlen
- Marlow
- Parchim
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Absatz 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- VwV-StVO zu § 46 Randnummer 11 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Dokumente
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ärztliches Attest
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Fahrerlaubnis
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022