Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.

    Das Fahrerlaubnisrecht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, bei denen es sich hauptsächlich um die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr handelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie: Nur mit Online-Terminvereinbarung!

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 21.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Stichwörter

    C-Klassen, Anhänger, Lastzüge, Führerschein, Nutzfahrzeuge, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Lkw-Führerschein, Befristete Erweiterung, Bestehende Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de