Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zulassungsbehörde des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt oder der kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Fachgebiet Zulassungswesen
Beschreibung
Wir befassen uns mit allen Angelegenheiten rund um die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung)) Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Frau T. Keisler (Fachgebietsleitung Zulassungswesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
E-Mail: T.Keisler@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Albert (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83613
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3613
E-Mail: S.Albert@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Hofmüller (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Frau M. Kula (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
E-Mail: M.Kula@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Lapatke (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
E-Mail: N.Lapatke@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Schenk (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
E-Mail: D.Schenk@nordwestmecklenburg.de
Frau C. Steffen (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83620
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3620
E-Mail: C.Steffen@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Beutin (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83650
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3650
E-Mail: A.Beutin@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Hoop (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83622
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3622
E-Mail: M.Hoop@nordwestmecklenburg.de
Frau U. Metzner (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83644
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3644
E-Mail: U.Metzner@nordwestmecklenburg.de
Stichwörter
Kraftfahrzeugzulassung, Zulassung für Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021