• Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Beschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

zuständige Stelle

Zulassungsbehörde des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt oder der kreisangehörigen Stadt

Ansprechpartner

Fachgebiet Zulassungswesen

Beschreibung

Wir befassen uns mit allen Angelegenheiten rund um die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen.

Adresse

Hausanschrift

Langer Steinschlag 4

23936 Grevesmühlen-Land

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am kleinen Stadtfeld 6

23970 Wismar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1565

23958 Wismar

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr (nur Kfz-Zulassung) Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr

Version

Technisch erstellt am 06.10.2023

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 06.09.2024

Version

Technisch erstellt am 15.06.2023

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021