Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

    Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))

    E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2016

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    FG Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3037(Frau Schönberg (FGL))

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2022

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    einzelfallabhängig

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • es liegen besondere Gründe vor
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
    • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
    • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
    • es ist ein Einzelfall gegeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

    1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
    2. Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
    3. Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
    4. Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 30,00 - 150,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2023

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021