• Groß Schwiesow (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Mietwagen

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen: Verlängerung beantragen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpartner

Für Groß Schwiesow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 31.07.2023

Version

Technisch erstellt am 15.06.2023

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021