Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    Versuchseinrichtung für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln amtlich anerkennen lassen

    Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.

    Beschreibung

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst / Dezernat 400

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst / Dezernat 400

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 400

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

    Formulare

    • Antrag ist nicht formgebunden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn

    • eine ständige Versuchsleiterin oder ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, die oder der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
    • eine geeignete Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Versuchsleiterin beziehungsweise den Versuchsleiter benannt ist,
    • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeitender beschäftigt ist,
    • für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
      • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
      • Labor- und Freilandausrüstungen,
      • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
    • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
    • die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
    • eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
    • alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.

    • Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
    • Im Anschluss wird die Versuchseinrichtung geprüft und die Ergebnisse protokolliert.
    • Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt oder Unterlagen nachträglich von Ihnen gefordert.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für fünf Jahre erteilt. Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt.

    Fristen

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Bearbeitungsdauer

    • 6 Wochen

    2 bis 3 Monate

    Kosten

    460,00 EUR

    Gebühr 460.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Stichwörter

    Gute Experimentelle Praxis (GEP), Pflanzenschutzmittel Anerkennung, Pflanzen, Versuchseinrichtung, Pflanzenschutz, amtlich anerkannte Einrichtung, Pflanzenschutzmittel, Versuchseinrichtung Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de