Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
- Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3834 8536-4282
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Kontaktperson
Herr Thomas Horn (Abteilungsleitung)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (schwerbehinderte Menschen)
Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein / Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ärztliches Attest
- Vertretungsbefugnis
Voraussetzungen
Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022