Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Ohnhänder (Ohnarmer)

    Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

    Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Niepars

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 661-0

    Fax: 038321 661-61

    E-Mail: info@amt-niepars.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein, Bargeldzahlung, Rechnung, Überweisung, Girocard

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Führerschein / Fahrerlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Ärztliches Attest
    • Vertretungsbefugnis

    Voraussetzungen

    Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Kosten

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de