• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen

Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Zuständigkeit

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpartner

Führerscheinbehörde

Adresse

Hausanschrift

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund

Hausanschrift

Bahnhofstraße 12/13

18507 Grimmen

Hausanschrift

Störtebekerstraße 30

18528 Bergen auf Rügen

Hausanschrift

Scheunenweg 10

18311 Ribnitz-Damgarten

Öffnungszeiten

Für den Besuch in der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115 oder über unser Online-Terminvereinbarungssystem.  Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr Freitag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde

Version

Technisch erstellt am 16.02.2024

Technisch geändert am 24.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023

Version

Technisch erstellt am 15.05.2023

Technisch geändert am 18.10.2024

Stichwörter

Fahrerlaubnis, Führerscheinklasse B, Ersterteilung, B-Klasse, Pkw, Auto, PKW-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse B

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021