Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    zuständige Stelle

    zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständigkeit

    zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    32.2.2 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4119

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4114

    E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Neuerteilung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de