Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständigkeit
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.
Das Fahrerlaubnisrecht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, bei denen es sich hauptsächlich um die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr handelt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie: Nur mit Online-Terminvereinbarung!
Kontaktperson
Frau K. Liesche
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3637
Fax: +49 3841 3040-83637
E-Mail: K.Liesche@nordwestmecklenburg.de
Frau I. Moritz
Frau A. Nagorsnick
Fax: +49 3841 3040-83633
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3633
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023
Stichwörter
Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Führerscheinklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrerlaubnis verlängern, Klasse C