Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    zuständige Stelle

    zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständigkeit

    zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Hausanschrift

    Carl-Heydemann-Ring 67

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Altenpleen: Fahrerlaubnis der Klassen C und CE verlängern

    Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis Kl. C und CE beträgt 42,60 Euro (+ 28,60 Euro Berufskraftfahrerqualifikation).

    Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomaten der Fahrerlaubnisbehörde beglichen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Stichwörter

    Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Führerscheinklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrerlaubnis verlängern, Klasse C

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation